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Krankheitsfall bei der Aufnahmeprüfung
Bei Krankheit benötigt die Schule eine telefonische Abmeldung und ein ärztliches Zeugnis. Die Kandidaten werden zu einer ausserordentlichen Prüfung eingeladen.
Eine abgelegte Prüfung ist gültig und kann nicht wegen nachträglich geltend gemachter Krankheit wiederholt werden.
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