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Langzeitgymnasium
Die definitive Aufnahme erfolgt nach einer Probezeit von 3 Monaten. Die reglementarische Probezeit beginnt am ersten Schultag nach den Sommerferien und dauert bis Ende November. Die Schüler werden promoviert, wenn in allen Promotionsfächern, die im betreffenden Semester unterrichtet werden:
- die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben ist
- nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.
Promotionsfächer sind die Maturitätsfächer gemäss Lehrplan, d.h. alle unterrichteten Fächer (ausser Sport) werden berücksichtigt.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Schüler, welche die Aufnahmeprüfung, nicht aber die Probezeit bestanden haben, müssen die Aufnahmeprüfung wiederholen (in früheren Jahren konnten sie prüfungsfrei wieder eintreten). Achtung: Diese Regelung gilt nur für das Langzeitgymnasium!
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