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Langzeitgymnasium
Die definitive Aufnahme erfolgt nach einer Probezeit von 3 Monaten. Die reglementarische Probezeit beginnt am ersten Schultag nach den Sommerferien und dauert bis Ende November. Die Schüler werden promoviert, wenn in allen Promotionsfächern, die im betreffenden Semester unterrichtet werden:
- die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben ist
- nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.
Promotionsfächer sind die Maturitätsfächer gemäss Lehrplan, d.h. alle unterrichteten Fächer (ausser Sport) werden berücksichtigt.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://www.mba.zh.ch/mba.cfm?ue1=1&ue2=1&ue3=4.
Schüler, welche die Aufnahmeprüfung, nicht aber die Probezeit bestanden haben, müssen die Aufnahmeprüfung wiederholen (in früheren Jahren konnten sie prüfungsfrei wieder eintreten). Achtung: Diese Regelung gilt nur für das Langzeitgymnasium!
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